Corona-Massnahmen

Coronabild

Geschrieben von Daniel Widmer

Leitung Tagesheim Rhy-Spatze
6. November 2020

Schutzkonzept für Kindertagesstätten und Tagesfamilien Basel-Stadt

Der Bund verlangt im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) für den Betrieb von Einrichtungen ein Schutzkonzept. Es bleibt Ziel der Schutzmassnahmen, die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern und Übertragungsketten zu unterbrechen. Weiter soll vermieden werden, dass grössere Personengruppen in Quarantäne müssen.

Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt den Schutz der Kinder und der Mitarbeitenden.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Einrichtungen oder Personen im Kanton Basel-Stadt, die über eine Bewilligung gemäss Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz) vom 17. September 2003 verfügen. Diese können in besonderen Situationen und aufgrund der einzelnen örtlichen Gegebenheiten weitergehende einschränkende Massnahmen veranlassen, die vorliegenden Massnahmen aber nicht lockern.

Schutzkonzept für Kita vom 11. August 2021