Neues Tagesbetreuungsgesetz 2022

Geschrieben von Daniel Widmer

Leitung Tagesheim Rhy-Spatze
2. Dezember 2021

Neues Tagesbetreuungs-Gesetz für KITA’s in Basel-Stadt

Liebe Eltern

Im Kanton Basel-Stadt tritt per 1. Januar 2022 das neue Tagesbetreuungsgesetz in Kraft. Neu gelten für alle KITA’s die gleichen Qualitätsanforderungen. Ebenso werden Kantonsbeiträge vereinheitlicht. Da wir die qualitativen Voraussetzungen schon seit vielen Jahren gut erfüllen, ändert an unserem Angebot nichts. Einige Veränderungen hingegen gibt es bei der Finanzierung.

Der Preis für eine Vollzeitbetreuung 100% beträgt CHF 2‘550 pro Monat, bei Teilzeitbetreuung entsprechend weniger. Für Buschi’s (bis 18 Monate) gilt ein Zuschlag von CHF 800 pro Monat (bei 100% Betreuung).

Je nach Einkommen und Vermögen haben Sie, als Eltern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, Anspruch auf kantonale Betreuungsbeiträge. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.kinderbetreuung.bs.ch (mit Online-Rechner) oder bei der Beratungs- und Vermittlungsstelle des Erziehungsdepartements. Damit Sie Betreuungsbeiträge erhalten, müssen sie frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen und die dafür notwendigen Unterlagen einreichen.

Das Formular dazu finden Sie direkt unter www.kinderbetreuung.bs.ch unter «Online-Rechner» ganz unten.

Ihr Antrag wird die Fachstelle Tagesbetreuung des Erziehungsdepartements prüfen und Sie über die Höhe des Betreuungsbeitrages mittels einer Verfügung orientieren. Die Betreuungsbeiträge werden uns direkt überwiesen. Die Differenz zwischen unserem Betreuungspreis und dem kantonalen Betreuungsbeitrag ergibt den Elternbeitrag und wird uns monatlich im Voraus (wie beim Mietzins) direkt von den Eltern bezahlt.