Infobrief vom 04. März 2024, Erziehungsdepartement Basel-Stadt
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte
Im Kanton Basel-Stadt gibt es ein grosses Kinderbetreuungsangebot. Viele Familien machen
davon Gebrauch. Dieses Jahr erwarten Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte einige
Neuerungen. Der Grosse Rat hat ein umfangreiches Massnahmenpaket beschlossen. Sie haben
mindestens ein Kind im Vorschul- oder Kindergartenalter. Deshalb informieren wir Sie gerne über
die Änderungen.
Das ist ab 1. August 2024 neu:
– Die Betreuung in Kitas (Kindertagesstätten) und Tagesfamilien wird für Familien mit
Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt deutlich günstiger.
– Die Betreuungsqualität und die Arbeitsbedingungen des Personals in Kitas werden weiter
verbessert.
Für Sie bedeutet das:
– Eltern mit Betreuungsbeiträgen:
Eltern, die vom Kanton oder von der Gemeinde bereits Betreuungsbeiträge erhalten,
bezahlen neu deutlich weniger für die Betreuung in einer Kita oder Tagesfamilie.
– Eltern ohne Betreuungsbeiträge:
Eltern, die bisher keine Betreuungsbeiträge erhalten, bekommen neu Betreuungsbeiträge.
Sie bezahlen ab August 2024 maximal 1’600 Franken pro Monat für eine Vollzeitbetreuung
in einer Kita. Dieser Betrag gilt unabhängig vom Einkommen und Vermögen
der Familie. Zum Vergleich: Heute bezahlen Eltern bis zu 2’599 Franken für dasselbe
Angebot.
– Beiträge für Geschwister:
Für die Betreuung von Geschwistern in einer Kita oder Tagesfamilie erhalten neu alle
Eltern höhere Betreuungsbeiträge. Zudem wird die Betreuung eines dritten Geschwisterkindes
in den meisten Kitas kostenlos.
Wie viel Sie künftig für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kita bezahlen, finden Sie auf der Website www.kinderbetreuung.bs.ch.
Sie erhalten Betreuungsbeiträge unter folgenden Voraussetzungen:
– Sie sind erwerbstätig, in Aus- oder Weiterbildung oder erfüllen eine der weiteren Bedingungen von § 5 des Tagesbetreuungsgesetzes.
– Ihr Kind wird in einer Kita oder Tagesfamilie mit Betreuungsbeiträgen betreut. Diese finden Sie im Online-Kita-Verzeichnis unter www.kinderbetreuung.bs.ch (Kita-Suche).
– Betreuungsbeiträge erhalten Kinder ab einem Alter von drei Monaten bis zum Ende der 3. Klasse der Primarschule.
– In Kitas mit Betreuungsbeiträgen gilt eine Mindestbelegung: Vorschulkinder besuchen die Kita pro Woche mindestens 40% (z.B. vier Halbtage oder zwei ganze Tage), ab Eintritt in den Kindergarten mindestens 30%.
Wir freuen uns, mit diesen Massnahmen die Qualität in der Kinderbetreuung weiter verbessern und Eltern im Kanton Basel-Stadt stärker finanziell entlasten zu können. Wir hoffen, damit auch für Sie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen.