AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeitsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integralen Bestandteil des Vertrags zwischen den Eltern (oder Erziehungsberechtigten) und dem Tagesheim Rhy-Spatze in Bezug auf den Platz und die Betreuung des Kindes.

2. Anmeldung & Betreuungsvertrag

2.1 Anmeldung

Das Tagesheim Rhy-Spatze ist ein Betreuungsort für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 11 Jahren. Interessierte Eltern können sich unverbindlich bei der Heimleitung für eine Besichtigung des Tagesheims melden. Bei Interesse an einem Platz, lassen sie sich bei der Vermittlungsstelle Basel-Stadt auf die Warteliste eintragen. Der Platz wird vom Tagesheim Rhy-Spatze bestätigt.

 

2.2 Aufnahmekriterien

In der Regel wird jedoch die Reihenfolge der Warteliste berücksichtigt. Das Tagesheim Rhy-Spatze behält sich vor, im Interesse des Tagesheimwohls die Aufnahme von Kindern ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Betreuungspersonen beim Tagesheim Rhy-Spatze sind nicht speziell für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen Kinder ausgebildet. Wir bemühen uns jedoch für jedes Kind die passende Lösung zu finden.

 

2.3 Aufnahme & Vertragsunterzeichnung

Steht ein Betreuungsplatz für das gewünschte Eintrittsdatum zur Verfügung, werden die Eltern durch die Vermittlungsstelle informiert. Das Tagesheim Rhy-Spatze verpflichtet sich im Gegenzug, die vereinbarten Betreuungsplätze zur vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen. Bei Vertragsabschluss ist ein Depotgeld von 400.00 fällig. Über die Monatspauschale werden die Eltern von der Fachstelle Tagesbetreuung informiert. Dieser Betrag ist bis zum 26. des Vormonats zu überweisen.

3. Öffnungszeiten & Betreuungsgebühren

3.1 Öffnungszeiten

Das Tagesheim Rhy-Spatze ist von Montag bis Freitag, 6.30 bis 18.30 Uhr geöffnet. Die Betriebsferien sind in den 3. und 4. Schulferienwoche im Sommer, sowie über Weihnachten und Neujahr. Ausgenommen sind die gesetzlichen städtischen und kantonalen Feiertage, an denen das Tagesheim Rhy-Spatze geschlossen bleibt.

 

3.2 Betreuungsgebühren

Die Betreuungsgebühren des Tagesheim Rhy-Spatze werden von der Fachstelle Tagesbetreuung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt individuell berechnet. Bei zusätzlicher Betreuung kommen vereinbarte Betreuungskosten zur Anwendung.

 

3.3 Subventionierte Betreuungsplätze

Das Tagesheim Rhy-Spatze bietet insgesamt 45 subventionierte Betreuungsplätze an.

 

3.4 Zahlungsmodalitäten

Die Monatspauschalen sind jeweils monatlich im Voraus per Dauerauftrag bis spätestens Valuta 26. des Vormonats zahlbar. Einzelne Monate werden nicht in Rechnung gestellt, sondern sind selbst-ständig per Dauerauftrag zu überweisen. Eltern, die ihre Monatspauschalen wiederholt zu spät überweisen, werden gemahnt. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate auf Ende des Monats.

4. Betreuung

4.1 Eingewöhnungszeit

Die ersten zwei Betreuungswochen gelten als Eingewöhnungszeit. Die Eingewöhnung beginnt bei Eintritt ins Tagesheim. Die Betreuungsintensität wird während dieser Zeit abhängig vom Eingewöhnungsfortschritt des Kindes festgelegt. Die Eingewöhnungszeit wird den Eltern normal verrechnet.

 

4.2 Ferien & Abwesenheiten

Ferien oder Abwesenheiten sollten der Gruppenleiterin oder der Heimleitung frühzeitig bekanntgegeben werden. Für die Ferienbetreuung wird jeweils ein separates Anmeldeformular verteilt.

5. Kündigung & Vertragsänderungen

5.1 Kündigung

Die gegenseitige Kündigungsfrist für einen Platz beträgt nach Ablauf der Eingewöhnungszeit 2 Monate jeweils auf Monatsende. Eine Kündigung ist schriftlich oder per E-Mail direkt an die Heimleitung zu schicken. Ein Einschreiben ist nicht nötig.

 

5.2 Vertragsänderungen

Bei einer Verringerung der Betreuungszeit gelten ebenfalls die normalen Kündigungsbedingungen. Eine Erhöhung ist jederzeit auf Monatsbeginn möglich, sofern die Auslastungssituation dies zulässt, wird jedoch erst mit der Bestätigung der Heimleitung wirksam.

 

5.3 Ausserordentliche Kündigung

Zeigt ein Kind grobe Verhaltensauffälligkeiten, die bei der Anmeldung der Heimleitung nicht angezeigt wurden und die nicht in einen normalen Tagesheimalltag integriert werden können, behält sich das Tagesheim das Recht vor, den Betreuungsvertrag fristlos zu kündigen.

6. Versicherung, Haftung & Krankheiten

6.1 Versicherung & Haftung

Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Eltern. Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände können wir keinerlei Haftung übernehmen. Lassen Sie deshalb wertvollen Schmuck, Ketteli, etc. zu Hause. Auch für Beschädigungen, welche durch ein Kind verursacht wurden, haften die Eltern.

 

6.2 Krankheiten & Unfall

Kranke Kinder und insbesondere Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen das Tagesheim Rhy-Spatze nicht besuchen, da die in diesem Fall benötigte spezielle Zuwendung nicht gewährleistet werden kann. Dies auch um die anderen Kinder vor einer Ansteckung zu schützen. Es ist Sache des Personals oder der Heimleitung zu entscheiden, inwiefern das Kind an den Aktivitäten teilnehmen kann.

7. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

7.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieses Betriebsreglements ungültig sein oder werden, oder ganz oder teilweise nicht vollstreckbar sein, oder sollte eine Lücke in diesem Vertrag hervortreten, wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt.

 

7.2 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Das Verhältnis zwischen des Tagesheim Rhy-Spatze und den Eltern untersteht materiellem schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Forderungen und/oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der jeweilige Standort des Tagesheim Rhy-Spatze.